Temporärlohn Schweiz 2026: GAV, Monatslohn und Abzüge

Gelernte Fachkräfte zwischen 20 und 49 Jahren erhalten 2026 gemäss GAV Personalverleih ab der 14. Einsatzwoche mindestens CHF 31.32 pro Stunde im Normallohngebiet und CHF 33.44 im Hochlohngebiet. Ferien, Feiertage und der Anteil des 13. Monatslohns sind in diesen Vergleichswerten bereits berücksichtigt.

Während der ersten 13 Einsatzwochen fällt die allgemeine Feiertagsentschädigung grundsätzlich noch nicht an. Der 1. August bildet eine Ausnahme. Zudem kann beim Einsatzbetrieb ein höherer Branchenlohn, ein Normalarbeitsvertrag oder ein kantonaler Mindestlohn gelten.

Bei passenden Einsätzen liegt die Lohnorientierung der Partnerbüros von fachkraft.ch rund CHF 3 bis CHF 6 über dem vollständigen GAV Mindeststundenwert. Der konkret vereinbarte Lohn hängt jedoch von Beruf, Qualifikation, Erfahrung, Einsatzbetrieb, Region und aktueller Nachfrage ab.

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Temporärlohn Schweiz 2026 auf einen Blick

Die folgenden Werte gelten als Vergleich für Fachkräfte zwischen 20 und 49 Jahren. Massgebend bleibt der konkrete Einsatz und der anwendbare GAV.

Gelernte im NormallohngebietCHF 25.86 Basislohn
CHF 31.32 vollständiger Stundenwert
Gelernte im HochlohngebietCHF 27.62 Basislohn
CHF 33.44 vollständiger Stundenwert
Monatslohn NormallohngebietCHF 4’713.29 bei 13 Auszahlungen
Monatslohn HochlohngebietCHF 5’033.24 bei 13 Auszahlungen
Ferienanspruch von 20 bis 49 Jahren20 Arbeitstage beziehungsweise 8.33 Prozent
Allgemeine Feiertagsentschädigung3.2 Prozent ab der 14. Einsatzwoche
Lohnorientierung bei passenden EinsätzenRund CHF 3 bis CHF 6 über dem vollständigen GAV Mindestwert

So setzt sich der Stundenlohn von CHF 31.32 zusammen

Beispiel für eine gelernte Fachkraft im Normallohngebiet, Alter 20 bis 49 Jahre, ab der 14. Einsatzwoche.

LohnbestandteilBetrag pro Stunde
BasislohnCHF 25.86
Plus FeiertagsentschädigungCHF 0.83
Plus FerienentschädigungCHF 2.22
Plus Anteil des 13. MonatslohnsCHF 2.41
Vollständiger BruttostundenwertCHF 31.32

Wichtig: Der tatsächliche Mindestlohn kann höher ausfallen, wenn beim Einsatzbetrieb ein Branchen GAV, ein Normalarbeitsvertrag oder eine kantonale Mindestlohnregelung gilt.

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Einsatzwoche. Der 1. August bildet eine Ausnahme.

Was bedeutet Temporärlohn Schweiz?

Der Temporärlohn Schweiz ist der Lohn für einen befristeten oder flexiblen Arbeitseinsatz. Bei Temporärarbeit sind normalerweise drei Parteien beteiligt:

  1. die temporär arbeitende Person
  2. der Personalverleiher
  3. der Einsatzbetrieb

Der Personalverleiher ist der rechtliche Arbeitgeber. Er schliesst den Arbeitsvertrag ab, bezahlt den Lohn und erstellt die Lohnabrechnung.

Die tägliche Arbeit findet beim Einsatzbetrieb statt. Dort werden die Aufgaben organisiert und die fachlichen Arbeitsanweisungen erteilt.

Ein erfolgreicher Temporäreinsatz kann später zu einer Festanstellung führen. Weitere Informationen zu Verträgen, Kündigungsfristen und Try and Hire findest du im separaten Ratgeber.

GAV Personalverleih 2026

Was regelt der GAV?

Der GAV Personalverleih bildet eine zentrale Grundlage für Temporärarbeit in der Schweiz. Er regelt unter anderem:

  • Mindestlöhne
  • Arbeitszeiten
  • Ferien
  • Feiertage
  • 13. Monatslohn
  • Krankentaggeld
  • berufliche Vorsorge
  • Weiterbildung
  • Arbeitssicherheit

Beim Einsatzbetrieb kann jedoch ein anderer Gesamtarbeitsvertrag, ein Normalarbeitsvertrag oder ein gesetzlicher Mindestlohn Vorrang haben. Der verbindliche Lohn hängt deshalb vom konkreten Einsatz ab.

GAV Basislöhne 2026

EinstufungNormallohngebietHochlohngebietTessinGenf
GelerntCHF 25.86CHF 27.62CHF 24.03CHF 27.62
AngelerntCHF 22.76CHF 24.30CHF 21.15CHF 24.30
UngelerntCHF 21.22CHF 22.39CHF 18.92CHF 22.70
Lehrabgänger im ersten BeschäftigungsjahrCHF 23.27CHF 24.86CHF 21.63CHF 24.86

Vollständige Stundenwerte ab der 14. Einsatzwoche

Die folgenden Werte gelten für Personen zwischen 20 und 49 Jahren. Sie enthalten 3.2 Prozent Feiertage, 8.33 Prozent Ferien und den Anteil des 13. Monatslohns.

EinstufungNormallohngebietHochlohngebietTessinGenf
GelerntCHF 31.32CHF 33.44CHF 29.11CHF 33.44
AngelerntCHF 27.57CHF 29.43CHF 25.62CHF 29.43
UngelerntCHF 25.70CHF 27.12CHF 22.92CHF 27.49

Normallohngebiet und Hochlohngebiet

Welche Regionen gehören zum Hochlohngebiet?

Zu den Hochlohngebieten gehören die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone Basel Stadt, Basel Landschaft, Genf und Zürich.

Die übrigen Regionen fallen grundsätzlich in das Normallohngebiet. Eine vorrangige Branchenregelung oder ein kantonaler Mindestlohn kann dennoch zu einem anderen Mindestwert führen.

Warum ist das Lohngebiet wichtig?

Die GAV Basislöhne im Hochlohngebiet sind höher als im Normallohngebiet. Deshalb muss der tatsächliche Arbeitsort vor der Berechnung des Mindestlohns korrekt erfasst werden.

Entscheidend ist der Einsatzort und nicht zwingend der Wohnort der angestellten Person.

Was gilt während der ersten 13 Einsatzwochen?

Allgemeine Feiertagsentschädigung

Während der ersten 13 Wochen eines Einsatzes besteht grundsätzlich noch kein allgemeiner Anspruch auf die Entschädigung aller offiziellen Feiertage. Der 1. August wird unter den entsprechenden Voraussetzungen bereits ab dem ersten Arbeitstag entschädigt.

Einsätze innerhalb von zwölf Monaten beim gleichen Verleihbetrieb werden für diesen Anspruch zusammengerechnet.

Der vollständige Stundenwert kann während dieser ersten Phase deshalb tiefer sein als der Vergleichswert ab der 14. Einsatzwoche.

Ferien und 13. Monatslohn

Der Ferienanspruch und der Anteil des 13. Monatslohns bleiben auch während der ersten Einsatzwochen relevant. Auf der Lohnabrechnung müssen die einzelnen Bestandteile nachvollziehbar ausgewiesen werden.

Temporärlohn als Monatslohn vergleichen

Der vollständige Bruttostundenwert darf nicht einfach mit 42 Wochenstunden und allen 52 Kalenderwochen multipliziert werden. Ferien und Feiertage sind bereits als Zuschläge enthalten. Eine solche Rechnung würde diese Bestandteile doppelt berücksichtigen.

Für einen sauberen Monatsvergleich sollten deshalb die offiziellen GAV Monatslöhne verwendet werden.

LohngebietMonatslohnJahreslohnDurchschnitt über 12 Monate
NormallohngebietCHF 4’713.29 mal 13CHF 61’273rund CHF 5’106
HochlohngebietCHF 5’033.24 mal 13CHF 65’432rund CHF 5’453
TessinCHF 4’379.96 mal 13CHF 56’940rund CHF 4’745

Der vertragliche Monatslohn wird grundsätzlich 13 Mal ausbezahlt. Der Wert in der letzten Spalte verteilt den Jahreslohn lediglich rechnerisch auf zwölf Kalendermonate.

Lohnorientierung der Partnerbüros

Der GAV Mindestlohn bildet die verbindliche Untergrenze, sofern keine höhere Regelung gilt. Qualifizierte Fachkräfte sollen jedoch nicht automatisch nur den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestwert erhalten.

Bei passenden Einsätzen liegt die Lohnorientierung der Partnerbüros von fachkraft.ch rund CHF 3 bis CHF 6 pro Stunde über dem vollständigen GAV Mindeststundenwert.

LohngebietVollständiger GAV WertUnverbindliche Lohnorientierung
NormallohngebietCHF 31.32ca. CHF 35 bis CHF 38
HochlohngebietCHF 33.44ca. CHF 37 bis CHF 40

Wichtig: Diese Bereiche sind keine verbindliche Lohnzusage. Der tatsächliche Stundenlohn hängt von Ausbildung, Berufserfahrung, Selbstständigkeit, Tätigkeit, Einsatzbetrieb, Arbeitsort und Nachfrage ab.

Spesen, Überstunden, Schichtzulagen sowie Entschädigungen für Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit sind in diesen Werten nicht enthalten.

Lohn nach Beruf vergleichen

Der GAV Personalverleih ist nur eine mögliche Grundlage. Für viele Einsätze gelten zusätzlich berufsspezifische Branchen GAV. Deshalb solltest du den allgemeinen Temporärlohn mit der passenden Schweizer Lohnseite vergleichen.

Bruttolohn und Nettolohn bei Temporärarbeit

Beispiel mit CHF 31.32 brutto

Der Bruttostundenwert ist nicht der Betrag, der vollständig ausbezahlt wird. Vom Lohn werden gesetzliche und vertragliche Beiträge abgezogen.

PositionAnsatzBetrag pro Stunde
Bruttostundenlohn100 ProzentCHF 31.32
AHV, IV und EO5.3 Prozentrund CHF 1.66
Arbeitslosenversicherung1.1 Prozentrund CHF 0.34
GAV Beitrag0.4 Prozentrund CHF 0.13
Zwischenwertnach 6.8 Prozentrund CHF 29.19

Dieser Zwischenwert ist noch kein Nettolohn. Zusätzlich können Abzüge für Nichtberufsunfallversicherung, berufliche Vorsorge, Krankentaggeld und Quellensteuer entstehen.

Die tatsächliche Höhe hängt vom Versicherer, Vorsorgeplan, Alter, Einkommen und der persönlichen Situation ab.

Weitere mögliche Abzüge

  • Nichtberufsunfallversicherung
  • berufliche Vorsorge
  • Krankentaggeldversicherung
  • Quellensteuer
  • weitere vertraglich vereinbarte Beiträge

Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die entsprechende Prämie wird normalerweise vom Lohn abgezogen.

Gelernt, angelernt oder ungelernt?

Gelernte Fachkraft

Als gelernt gilt grundsätzlich eine Person mit einem anerkannten und zur Tätigkeit passenden Berufsabschluss. Dazu gehören insbesondere ein EFZ, eine gleichwertige mindestens dreijährige Berufsausbildung oder ein anerkannter ausländischer Abschluss.

Ein EBA kann zusammen mit der erforderlichen Berufspraxis ebenfalls für die Einstufung relevant sein.

Angelernte Fachkraft

Als angelernt gelten Arbeitnehmende mit mindestens vier Jahren Berufspraxis in der ausgeübten Tätigkeit, sofern dafür eine berufliche Grundbildung besteht.

Pro Kalenderjahr müssen grundsätzlich mindestens 1’000 Arbeitsstunden nachgewiesen werden. Arbeitszeugnisse und Einsatzbestätigungen sind deshalb besonders wichtig.

Ungelernte Mitarbeitende

Wer die Voraussetzungen für gelernt oder angelernt nicht erfüllt, wird grundsätzlich als ungelernt eingestuft.

Auch ungelernte Mitarbeitende können bereits praktische Erfahrung besitzen. Deshalb sollten die bisherigen Tätigkeiten im Lebenslauf vollständig beschrieben werden.

Lehrabgänger

Für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger besteht im ersten Beschäftigungsjahr eine eigene Mindestlohnstufe. Im Normallohngebiet beträgt der Basislohn 2026 CHF 23.27 pro Stunde.

Was tun bei einer falschen Lohneinstufung?

Die Einstufung muss im Einsatzvertrag aufgeführt werden. Hast du Zweifel, solltest du strukturiert vorgehen.

  1. Einsatzvertrag prüfen: Kontrolliere, ob du als gelernt, angelernt, ungelernt oder Lehrabgänger eingestuft wurdest.
  2. Nachweise sammeln: Lege EFZ, EBA, ausländische Diplome, Arbeitszeugnisse und Einsatzbestätigungen bereit.
  3. Mindestlohn prüfen: Vergleiche Tätigkeit, Branche, Arbeitsort und Qualifikation über tempdata.
  4. Personalverleiher kontaktieren: Bitte schriftlich um eine Erklärung der Einstufung und Lohnberechnung.
  5. tempcontrol kontaktieren: Bestehen weiterhin Zweifel, kannst du dich an die zuständige Vollzugsstelle oder eine Arbeitnehmendenvertretung wenden.

tempcontrol Geschäftsstelle Vollzug GAV Personalverleih

Spesen, Fahrkosten und Zulagen

Für Temporäreinsätze gibt es keinen einheitlichen Schweizer Mittagsspesenbetrag und keinen allgemein gültigen Kilometeransatz. Die Höhe richtet sich nach dem anwendbaren Branchen GAV, dem Spesenreglement oder dem Einsatzvertrag.

LeistungWas ist zu prüfen?
MittagsspesenBranchen GAV oder Einsatzvertrag
KilometerentschädigungSpesenreglement oder individuelle Vereinbarung
UnterkunftEinsatzort, Distanz und Branchenregelung
FahrzeitBranche, Arbeitsort und betriebliche Regelung
NachtarbeitArbeitsgesetz, GAV und Einsatzvertrag
SonntagsarbeitArbeitsgesetz, GAV und Einsatzvertrag
SchichtzulagenBetriebliche und gesamtarbeitsvertragliche Regelung

So prüfst du ein Temporärangebot

Ein seriöses Stellenangebot zeigt nicht nur einen Gesamtstundenlohn. Es erklärt auch, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.

PrüfpunktKontrollfrage
TätigkeitWelche Arbeiten führst du tatsächlich aus?
GAVWelche Regelung gilt beim Einsatzbetrieb?
EinstufungWurden Ausbildung und Berufserfahrung korrekt berücksichtigt?
BasislohnWie hoch ist der reine Stundenlohn?
FerienIst die Ferienentschädigung separat ausgewiesen?
FeiertageBesteht bereits Anspruch auf Feiertagsentschädigung?
13. MonatslohnIst der Anteil nachvollziehbar aufgeführt?
SpesenWelche beruflichen Auslagen werden entschädigt?
ZulagenWerden Nachtarbeit, Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit zusätzlich bezahlt?
AbzügeWelche gesetzlichen und vertraglichen Beiträge werden abgezogen?
LohnabrechnungSind alle Bestandteile verständlich dargestellt?

Aktuelle Temporärjobs finden

Auf fachkraft.ch findest du Temporärstellen, Try and Hire Einsätze und Festanstellungen in Handwerk, Bau, Industrie, Elektro, Gebäudetechnik, Logistik und Gartenbau.

Die regionalen Partnerbüros prüfen deine Ausbildung, Berufserfahrung, Verfügbarkeit und gewünschte Arbeitsregion. Anschliessend kann dein Profil mit passenden offenen Stellen verglichen werden.

Ansprechpartner stehen unter anderem in Zürich, Winterthur, Luzern, Sursee, Baden, Oftringen, Zug, St. Gallen und Frauenfeld zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Temporärlohn Schweiz

Wie hoch ist der Temporärlohn Schweiz 2026?

Für gelernte Fachkräfte zwischen 20 und 49 Jahren beträgt der vollständige GAV Vergleichswert ab der 14. Einsatzwoche CHF 31.32 im Normallohngebiet und CHF 33.44 im Hochlohngebiet. Ein höherer Branchenlohn kann Vorrang haben.

Was ist der Unterschied zwischen Basislohn und Bruttostundenwert?

Der Basislohn entschädigt die reine Arbeitszeit. Beim vollständigen Bruttostundenwert kommen Ferien, Feiertage und der Anteil des 13. Monatslohns hinzu.

Wie hoch ist der Monatslohn einer gelernten Fachkraft?

Im Normallohngebiet beträgt der GAV Monatslohn CHF 4’713.29 bei 13 Auszahlungen. Im Hochlohngebiet sind es CHF 5’033.24 bei 13 Auszahlungen.

Gibt es in den ersten 13 Wochen Feiertagsentschädigung?

Während der ersten 13 Einsatzwochen besteht grundsätzlich noch keine allgemeine Feiertagsentschädigung. Der 1. August bildet eine Ausnahme.

Welche Kantone gehören zum Hochlohngebiet?

Zum Hochlohngebiet gehören die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone Basel Stadt, Basel Landschaft, Genf und Zürich.

Wie hoch sind die festen Sozialversicherungsabzüge?

AHV, IV und EO betragen für Arbeitnehmende zusammen 5.3 Prozent. Hinzu kommen 1.1 Prozent Arbeitslosenversicherung sowie 0.4 Prozent GAV Beitrag.

Welche weiteren Abzüge sind möglich?

Zusätzlich können Beiträge für Nichtberufsunfallversicherung, berufliche Vorsorge, Krankentaggeld und Quellensteuer abgezogen werden. Die konkrete Höhe ist individuell.

Was kann ich bei einer falschen Einstufung tun?

Prüfe den Einsatzvertrag sowie deine Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse. Bitte den Personalverleiher schriftlich um eine Erklärung. Bestehen weiterhin Zweifel, kannst du dich an tempcontrol wenden.

Gibt es feste Mittagsspesen oder Kilometeransätze?

Nein. Für alle Temporäreinsätze besteht kein einheitlicher Schweizer Betrag. Massgebend sind der Branchen GAV, das Spesenreglement oder der Einsatzvertrag.

Wo finde ich den Lohn für meinen Beruf?

Auf fachkraft.ch findest du eigene Schweizer Lohnseiten für Schreiner, Zimmerleute, Gärtner, Metallbauer, Polymechaniker, Elektroinstallateure, Montage Elektriker und Sanitärinstallateure.

Kann ein Temporäreinsatz zu einer Festanstellung führen?

Ja. Bei Try and Hire beginnt die Zusammenarbeit mit einem Temporäreinsatz. Passt die Zusammenarbeit für beide Seiten, kann anschliessend eine Festanstellung entstehen.

Methodik und Quellen

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
Redaktion: fachkraft.ch

Die dargestellten GAV Werte stammen aus den offiziellen Mindestlohntabellen und dem Berechnungsmodul des GAV Personalverleih 2026.

Der Rechner verwendet für Personen zwischen 20 und 49 Jahren 8.33 Prozent Ferien. Für Personen unter 20 oder ab 50 Jahren werden 10.6 Prozent verwendet. Ab der 14. Einsatzwoche berücksichtigt der Rechner 3.2 Prozent Feiertagsentschädigung.

Die Lohnorientierung der Partnerbüros stellt keine Lohnzusage dar. Der tatsächlich vereinbarte Lohn hängt vom konkreten Einsatz und der individuellen Qualifikation ab.

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