Arbeiten in der Schweiz 2026: Jobs, Bewilligung und Temporärarbeit

Du möchtest in der Schweiz arbeiten? Welche Arbeitsbewilligung du benötigst, hängt vor allem von deiner Staatsangehörigkeit, der Vertragsdauer, deinem Wohnort und der geplanten Anstellungsart ab.

Fachkraft aus dem Ausland möchte in der Schweiz arbeiten
Arbeiten in der Schweiz 2026: Arbeitsbewilligung, Temporärarbeit, Jobs und Bewerbung für Fachkräfte.

Für eine Temporärstelle gilt zusätzlich eine wichtige Regel: Ein Schweizer Personalverleiher darf dich nur beschäftigen, wenn du zur Erwerbstätigkeit sowie zum Stellen und Berufswechsel berechtigt bist. Eine vorhandene Aufenthaltsbewilligung allein genügt deshalb nicht in jedem Fall.

Auf fachkraft.ch findest du Temporärstellen, Try and Hire Einsätze und Festanstellungen in Handwerk, Bau, Industrie, Elektro, Gebäudetechnik, Logistik und Gartenbau. Dieser Ratgeber zeigt dir, ob eine Vermittlung möglich ist und welche Schritte vor dem Stellenantritt notwendig sind.

Aktuelle Jobs für Fachkräfte in der Schweiz
Temporärstellen, Try and Hire Einsätze und Festanstellungen für Fachkräfte in der Schweiz entdecken.

Arbeiten in der Schweiz 2026 auf einen Blick

EU/EFTA bis drei MonateKeine Aufenthaltsbewilligung, aber Meldung durch den Schweizer Arbeitgeber erforderlich
EU/EFTA länger als drei MonateKurzaufenthaltsbewilligung L oder Aufenthaltsbewilligung B je nach Vertragsdauer
EU/EFTA GrenzgängerGrenzgängerbewilligung G bei einer Beschäftigung von mehr als drei Monaten
Kroatische StaatsangehörigeSeit 2026 volle Personenfreizügigkeit ohne besondere Kontingente
DrittstaatsangehörigeArbeitsbewilligung, hohe Qualifikation, Inländervorrang und verfügbares Kontingent erforderlich
TemporärarbeitNur möglich, wenn Erwerbstätigkeit sowie Stellen und Berufswechsel erlaubt sind
KrankenversicherungIn vielen Fällen ab Arbeitsbeginn obligatorisch, Beitritt oder Befreiung innerhalb von drei Monaten klären

Wichtig beim Personalverleih

Ein Personalverleiher mit Sitz im Ausland darf keine Mitarbeitenden an Schweizer Unternehmen verleihen. Bewirbst du dich für eine Temporärstelle in der Schweiz, muss die Anstellung über einen entsprechend bewilligten Schweizer Verleihbetrieb erfolgen.

Eine ausländische Vermittlungsagentur darf Stellensuchende zudem nicht direkt mit einem Schweizer Arbeitgeber zusammenführen. Sie kann jedoch mit einer konzessionierten Schweizer Vermittlungsagentur zusammenarbeiten.

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Kann ein Temporärbüro dich mit deiner Bewilligung einsetzen?

Für eine normale Festanstellung und für einen Temporäreinsatz gelten nicht in jedem Fall dieselben praktischen Voraussetzungen.

Ein Schweizer Verleihbetrieb darf ausländische Personen nur anstellen und an einen Einsatzbetrieb verleihen, wenn sie zur Erwerbstätigkeit sowie zum Stellen und Berufswechsel berechtigt sind.

AusgangslageTemporärarbeitWas ist zu prüfen?
Schweizer Staatsangehörigkeit oder Ausweis CGrundsätzlich möglichBeruf, Qualifikation und Anforderungen der konkreten Stelle
EU/EFTA mit Ausweis B, L oder GGrundsätzlich möglichGültigkeit der Bewilligung, Einsatzdauer und Arbeitsort
EU/EFTA im MeldeverfahrenGrundsätzlich möglichBeschäftigung von höchstens drei Monaten im Kalenderjahr und rechtzeitige Meldung
Drittstaat mit Ausweis BIndividuelle Prüfung erforderlichOb Erwerbstätigkeit sowie Stellen und Berufswechsel ausdrücklich erlaubt sind
Drittstaat mit Ausweis L oder tätigkeitsgebundener BewilligungIn der Regel stark eingeschränktBewilligungsauflagen und Recht auf Stellenwechsel bei der kantonalen Behörde
Drittstaat und Wohnsitz im AuslandFür übliche Temporärstellen meistens nicht der direkte ZugangswegHohe Qualifikation, Arbeitgebergesuch, Vorrangprüfung und verfügbares Kontingent
Personalverleiher mit Sitz im AuslandNicht zulässigBewerbung über einen Schweizer Personaldienstleister einreichen

Hinweis: Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Die endgültige Beurteilung hängt von der konkreten Bewilligung, ihren Auflagen und der zuständigen kantonalen Behörde ab.

Rekrutierung aus dem Ausland durch ein Schweizer Temporärbüro

Ein Schweizer Verleihbetrieb kann EU/EFTA Staatsangehörige auch direkt aus dem Ausland rekrutieren. Dafür benötigt er neben der kantonalen grundsätzlich auch eine eidgenössische Verleihbewilligung.

Lebst du bereits in der Schweiz und besitzt eine C, B oder G Bewilligung EU/EFTA, ist keine neue Einreise für die Stelle erforderlich. Die bewilligungsrechtliche Situation des Verleihbetriebs kann dadurch einfacher sein.

Drei Monate oder 90 Arbeitstage?

Die Begriffe «drei Monate» und «90 Arbeitstage» werden häufig verwechselt. Sie betreffen jedoch unterschiedliche Formen der Erwerbstätigkeit.

SituationGrenzeVerfahren
Stellenantritt bei einem Schweizer ArbeitgeberHöchstens drei Monate im KalenderjahrMeldung durch den Schweizer Arbeitgeber spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn
Entsendung durch ein Unternehmen aus EU/EFTA oder selbstständige DienstleistungHöchstens 90 effektive Arbeitstage pro KalenderjahrMeldeverfahren für grenzüberschreitende Dienstleistungen

Wirst du von einem Schweizer Temporärbüro angestellt, handelt es sich um einen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber. Für dich ist daher die Grenze von höchstens drei Monaten im Kalenderjahr relevant.

Die 90 Arbeitstage betreffen dagegen Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eigene Mitarbeitende für eine Dienstleistung in die Schweiz entsenden, sowie selbstständige Dienstleistungserbringer.

Meldepflicht in Bau und Gartenbau

Bei einer Entsendung aus dem Ausland gilt im Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe sowie Garten und Landschaftsbau die Meldepflicht bereits ab dem ersten Arbeitstag.

Das ist jedoch nicht mit einer Temporäranstellung bei einem Schweizer Personalverleiher gleichzusetzen.

Arbeiten in der Schweiz als EU/EFTA Staatsangehöriger

EU/EFTA Staatsangehörige haben durch das Freizügigkeitsabkommen einen erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Beschäftigung bis drei Monate

Bei einer Beschäftigung von höchstens drei Monaten im Kalenderjahr benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung.

Der Schweizer Arbeitgeber muss den Stellenantritt jedoch über das elektronische Meldeverfahren erfassen. Die Meldung erfolgt spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme.

Beschäftigung von mehr als drei Monaten

Bei einer längeren Beschäftigung benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung. Die Art der Bewilligung richtet sich nach der Vertragsdauer.

BewilligungVertragsdauerGültigkeit
L EU/EFTAMehr als drei Monate und weniger als ein JahrEntspricht grundsätzlich der Dauer des Arbeitsvertrags
B EU/EFTAMindestens ein Jahr oder unbefristetGrundsätzlich fünf Jahre
G EU/EFTAWohnsitz im EU/EFTA Ausland und Arbeit in der SchweizVertragsdauer oder fünf Jahre bei Vertrag ab einem Jahr

Die Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA gelten in der ganzen Schweiz und erlauben grundsätzlich den Stellen und Berufswechsel.

Anmeldung bei der Wohngemeinde

Ziehst du für eine Beschäftigung von mehr als drei Monaten in die Schweiz, musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft und vor dem Stellenantritt bei deiner Wohngemeinde anmelden.

Dafür benötigst du insbesondere einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte sowie eine schriftliche Einstellungserklärung oder einen Arbeitsvertrag.

Arbeiten in der Schweiz als Deutscher oder Österreicher

Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gelten die normalen EU/EFTA Regeln.

Du kannst dich direkt auf Stellen in der Schweiz bewerben. Teile dem Arbeitgeber mit, ob du in die Schweiz umziehen oder als Grenzgänger arbeiten möchtest.

Neu 2026 für kroatische Staatsangehörige

Volle Personenfreizügigkeit seit 2026

Für kroatische Staatsangehörige gelten 2026 keine besonderen Bewilligungskontingente mehr. Die Schwellenwerte für eine erneute Aktivierung der Ventilklausel wurden im Jahr 2025 nicht erreicht.

Kroatische Fachkräfte werden beim Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt deshalb grundsätzlich wie Staatsangehörige der übrigen EU Staaten behandelt.

Diese Änderung ist für Handwerk, Bau und Industrie besonders relevant, da kroatische Arbeitskräfte in diesen Wirtschaftsbereichen stark vertreten sind.

Arbeiten in der Schweiz als Drittstaatsangehöriger

Personen aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA unterliegen strengeren Zulassungsvoraussetzungen.

Die Schweiz lässt aus Drittstaaten in erster Linie Führungskräfte, Spezialisten und andere gut qualifizierte Arbeitskräfte zu.

Der Arbeitgeber stellt den Antrag

Der zukünftige Schweizer Arbeitgeber muss das Bewilligungsverfahren bei den zuständigen kantonalen Behörden einleiten.

Dabei sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Qualifikation muss zur offenen Stelle passen.
  • Die Lohn und Arbeitsbedingungen müssen schweizerischen Standards entsprechen.
  • Die Zulassung muss im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen.
  • Es darf keine geeignete Person mit Vorrang verfügbar sein.
  • Eine Kontingentseinheit muss verfügbar sein.
  • Die persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration müssen erfüllt sein.

Kontingente für 2026

PersonengruppeBewilligungen BBewilligungen LGesamt
Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten4’5004’0008’500
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs2’1001’4003’500

Ein verfügbares Kontingent schafft noch keinen Anspruch auf eine Bewilligung. Die übrigen Zulassungsvoraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Was bedeutet das für klassische Handwerksstellen?

Für übliche Temporärstellen im Bau, Gartenbau, Lager oder in der Produktion ist eine direkte Rekrutierung aus einem Drittstaat häufig schwierig.

Bessere Möglichkeiten bestehen bei spezialisierten Profilen, die auf dem Schweizer und EU/EFTA Arbeitsmarkt nachweislich nicht verfügbar sind.

Temporärarbeit mit einer bestehenden B Bewilligung

Eine B Bewilligung eines Drittstaatsangehörigen erlaubt nicht automatisch jeden Stellen oder Berufswechsel.

Vor einem Temporäreinsatz muss deshalb geprüft werden, ob die konkrete Bewilligung die Erwerbstätigkeit sowie den Stellen und Berufswechsel erlaubt.

Deutsche Aufenthaltsbewilligung reicht nicht aus

Besitzt du eine deutsche Aufenthalts oder Niederlassungserlaubnis, aber keine EU/EFTA Staatsangehörigkeit, erhältst du dadurch nicht automatisch ein Schweizer Arbeitsrecht.

Massgebend sind deine Staatsangehörigkeit und die Schweizer Zulassungsbestimmungen.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs

Seit 2021 gelten britische Staatsangehörige bei einem neuen Stellenantritt grundsätzlich als Drittstaatsangehörige.

Das Meldeverfahren für einen kurzfristigen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber ist für UK Staatsangehörige nicht verfügbar. Der Schweizer Arbeitgeber muss eine Arbeitsbewilligung beantragen.

Arbeiten als Grenzgänger aus Deutschland

Als EU/EFTA Staatsangehöriger kannst du in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten.

Du kehrst in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche an deinen ausländischen Hauptwohnsitz zurück.

Grenzgängerbewilligung G

Bei einer Beschäftigung von mehr als drei Monaten benötigst du eine Grenzgängerbewilligung G.

Bei einem Vertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr richtet sich ihre Gültigkeit nach der Vertragsdauer. Bei einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr oder einer unbefristeten Stelle ist sie grundsätzlich fünf Jahre gültig.

Keine alten Grenzzonen

Für EU/EFTA Grenzgänger bestehen keine klassischen Grenzzonen mehr.

Du kannst daher grundsätzlich überall in einem EU/EFTA Staat wohnen und überall in der Schweiz arbeiten, sofern du mindestens wöchentlich an deinen ausländischen Wohnort zurückkehrst.

Steuern für Grenzgänger aus Deutschland

Schweizer QuellensteuerBei erfüllten Grenzgänger Voraussetzungen und gültiger Ansässigkeitsbescheinigung höchstens 4,5 Prozent des Bruttolohns
HauptbesteuerungGrundsätzlich im deutschen Wohnsitzstaat, wobei die Schweizer Steuer angerechnet wird
AnsässigkeitsbescheinigungDas Formular Gre-1 muss dem Schweizer Arbeitgeber vorliegen
Beruflich bedingte NichtrückkehrBei ganzjähriger Beschäftigung bleiben höchstens 60 Arbeitstage grundsätzlich unschädlich

Beginnst oder beendest du die Beschäftigung während des Jahres oder arbeitest du nur an einzelnen Wochentagen in der Schweiz, wird die 60 Tage Grenze anteilig reduziert.

Wird die zulässige Zahl beruflich bedingter Nichtrückkehrtage überschritten, kann die steuerliche Grenzgängereigenschaft entfallen.

Wichtig: Die steuerliche Grenzgängereigenschaft ist nicht vollständig identisch mit der ausländerrechtlichen G Bewilligung. Lass deine persönliche Situation bei Unsicherheit steuerlich prüfen.

Krankenversicherung für Grenzgänger

Grenzgänger mit Ausweis G sind grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.

Du hast drei Monate Zeit, dich einer Schweizer Krankenkasse anzuschliessen.

EU Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen das Optionsrecht nutzen und im deutschen System versichert bleiben.

Willst du von der Schweizer Versicherungspflicht befreit werden, musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung ein entsprechendes Gesuch beim Arbeitskanton einreichen.

Sozialversicherungen

Als Grenzgänger bezahlst du die Sozialversicherungsbeiträge bei einer normalen Beschäftigung grundsätzlich in der Schweiz.

Arbeitest du gleichzeitig in mehreren Staaten oder übst du zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit aus, können besondere Koordinationsregeln gelten.

Wird dein ausländischer Berufsabschluss anerkannt?

Ob du eine formelle Anerkennung benötigst, hängt davon ab, ob der gewünschte Beruf in der Schweiz reglementiert ist.

Nicht reglementierter Beruf

Bei einem nicht reglementierten Beruf kannst du grundsätzlich ohne staatliche Anerkennung arbeiten.

Der Arbeitgeber entscheidet, ob deine Ausbildung und Erfahrung zur Stelle passen.

Eine Niveaubestätigung kann dennoch hilfreich sein. Sie zeigt, welchem Niveau des Schweizer Bildungssystems dein ausländischer Abschluss entspricht.

Reglementierter Beruf

Bei einem reglementierten Beruf ist für die Berufsausübung eine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben.

In diesem Fall musst du prüfen, welche Anerkennungsstelle zuständig ist und ob dein Abschluss vor dem Stellenantritt anerkannt werden muss.

Bei bestimmten Tätigkeiten im Elektrobereich und weiteren sicherheitsrelevanten Berufen können zusätzliche Schweizer Bewilligungen oder Nachweise erforderlich sein.

Diese Unterlagen sind hilfreich

  • Berufsdiplom
  • Fächerübersicht oder Ausbildungsprogramm
  • Arbeitszeugnisse
  • Weiterbildungsnachweise
  • beglaubigte Übersetzungen, sofern verlangt
  • Ausweise und Zertifikate

Stellenmeldepflicht 2026: Warum manche Jobs später erscheinen

Offene Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent müssen zuerst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet werden.

Im Jahr 2026 arbeiten 10,8 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten. Die grösste betroffene Gruppe sind Hilfsarbeitskräfte im Bau.

Auch verschiedene Allrounder Funktionen in Gartenbau, Gebäudetechnik, Holzindustrie, Logistik und Produktion sind von der Meldepflicht betroffen.

Fünf Arbeitstage Informationsvorsprung

Eine meldepflichtige Stelle ist während fünf Arbeitstagen zunächst nur für registrierte Stellensuchende im geschützten Bereich von Job-Room sichtbar.

Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf die Stelle öffentlich auf anderen Plattformen ausgeschrieben werden.

Deshalb können einzelne Bau, Garten, Industrie oder Logistikstellen auf einer öffentlichen Jobplattform mit einer kurzen Verzögerung erscheinen.

Vorteil für registrierte Stellensuchende

Bist du beim RAV als stellensuchend registriert, erhältst du während dieser fünf Arbeitstage einen Informations und Bewerbungsvorsprung.

In welchen Branchen findest du Jobs in der Schweiz?

fachkraft.ch konzentriert sich auf praktische, handwerkliche und technische Berufe.

BrancheBeispiele für Berufe
MalergewerbeMaler, Malerpraktiker und Fachkräfte für Renovationen und Fassaden
SchreinergewerbeSchreiner, Montageschreiner, Bankschreiner und CNC Fachkräfte
HolzbaugewerbeZimmerleute, Holzbearbeiter und Holzbauarbeiter
ElektrogewerbeElektroinstallateure, Montage Elektriker und Servicemonteure
Tech IndustriePolymechaniker, Produktionsmechaniker, Automatiker und Betriebsmechaniker
MetallbaugewerbeMetallbauer, Schweisser, Monteure und Anlagen und Apparatebauer
GartenbaugewerbeGärtner, Landschaftsgärtner und Kundengärtner
BauhauptgewerbeMaurer, Strassenbauer, Schaler, Kranführer und Bauarbeiter
GebäudetechnikSanitärinstallateure, Heizungsinstallateure und Lüftungsanlagenbauer
LogistikbrancheLogistiker, Lagermitarbeitende, Kommissionierer und Staplerfahrer

Wie hoch ist der Lohn beim Arbeiten in der Schweiz?

Der Lohn hängt von Beruf, Ausbildung, Erfahrung, Funktion, Arbeitsort, Arbeitgeber und Gesamtarbeitsvertrag ab.

Ein allgemeiner Schweizer Durchschnittslohn ist deshalb nur bedingt aussagekräftig. Für einen sinnvollen Vergleich solltest du die Lohnseite deines Berufs prüfen.

Lohnseiten für Fachkräfte

Temporärlohn und GAV

Bei einer Temporärstelle setzt sich der Stundenlohn aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben dem Basislohn können Ferien, Feiertage und der Anteil des 13. Monatslohns separat ausgewiesen werden.

Bei passenden Einsätzen liegt die unverbindliche Lohnorientierung der Partnerbüros von fachkraft.ch rund CHF 3 bis CHF 6 über dem vollständigen GAV Mindeststundenwert.

Der konkrete Lohn wird für jede Stelle individuell festgelegt und hängt von Qualifikation, Erfahrung, Einsatzbetrieb, Region und Nachfrage ab.

Jobs in der Schweiz nach Kanton

Auf fachkraft.ch findest du Stellen in verschiedenen Regionen der Deutschschweiz.

KantonStellenangebote
AargauJobs Aargau
LuzernJobs Luzern
St. GallenJobs St. Gallen
ThurgauJobs Thurgau
ZugJobs Zug
ZürichJobs Zürich

Vergleiche neben dem Lohn auch Arbeitsweg, Wohnkosten, Verkehrsanbindung, Schichtzeiten und mögliche Montageeinsätze.

Temporärstelle, Try and Hire oder Festanstellung?

AnstellungsartBesonders geeignet, wenn du
Temporärstelleschnell arbeiten, flexibel bleiben oder den Schweizer Arbeitsmarkt kennenlernen möchtest
Try and Hireeinen Arbeitgeber zuerst im Arbeitsalltag kennenlernen und später übernommen werden möchtest
Festanstellungdirekt eine langfristige Stelle mit dauerhafter Perspektive suchst

Bei einer Temporärstelle ist das Schweizer Verleihunternehmen dein rechtlicher Arbeitgeber. Die tägliche Arbeit erfolgt beim Einsatzbetrieb.

Bei Try and Hire kann nach einem erfolgreichen Temporäreinsatz eine direkte Festanstellung entstehen.

So bewirbst du dich aus dem Ausland

Du kannst deine Bewerbung bereits vor einem Umzug in die Schweiz einreichen.

Damit dein Profil schnell geprüft werden kann, sollten die wichtigsten ausländerrechtlichen und beruflichen Angaben vollständig sein.

Diese Unterlagen und Angaben sind hilfreich

  • aktueller Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Berufsabschluss und Diplome
  • Weiterbildungsnachweise
  • Ausweise und Zertifikate
  • Staatsangehörigkeit
  • aktueller Wohnort
  • vorhandene Schweizer Bewilligung
  • gewünschte Arbeitsregion
  • gewünschter Stellenantritt
  • Führerausweis und eigenes Fahrzeug
  • Deutschkenntnisse

Umzug oder Grenzgänger Modell angeben

Teile in deiner Bewerbung mit, ob du in die Schweiz umziehen möchtest oder deinen Wohnsitz im Ausland behalten willst.

Bei einer geplanten Tätigkeit als Grenzgänger solltest du ausserdem deinen Wohnort und die realistische tägliche oder wöchentliche Rückkehr angeben.

Berufserfahrung konkret beschreiben

Eine Berufsbezeichnung allein zeigt noch nicht, welche Arbeiten du selbstständig ausführen kannst.

Nenne deshalb konkrete Kenntnisse wie:

  • CNC Fräsen oder CNC Drehen
  • Maschinenprogrammierung
  • Schweissverfahren
  • Werkstattfertigung
  • Baustellenmontage
  • Neu und Umbauten
  • Service und Unterhalt
  • Störungssuche
  • Kundenkontakt
  • Team oder Baustellenleitung

Deutschkenntnisse

In der Deutschschweiz musst du Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften verstehen können.

Bei Kundenkontakt, Servicearbeiten oder Teamleitung sind häufig bessere Deutschkenntnisse notwendig als in Werkstatt, Produktion oder Lager.

Gib dein Sprachniveau realistisch an.

Krankenversicherung, Unfallversicherung und Steuern

Krankenversicherung bei einem Umzug

Ziehst du in die Schweiz und arbeitest hier, unterstehst du grundsätzlich der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung.

Du hast normalerweise drei Monate Zeit, dich bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden.

Die Versicherungspflicht beginnt jedoch nicht erst nach drei Monaten. Bei einem verspäteten Beitritt können ein Prämienzuschlag und weitere Nachteile entstehen.

Kurzfristige Beschäftigung im Meldeverfahren

Auch EU/EFTA Staatsangehörige, die höchstens drei Monate in der Schweiz arbeiten und keine Aufenthaltsbewilligung benötigen, können ab Arbeitsbeginn der Schweizer Krankenversicherungspflicht unterstehen.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein gleichwertiger privater Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz nachgewiesen wird.

Unfallversicherung

Arbeitnehmende sind über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert.

Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C werden häufig direkt über den Arbeitgeber quellenbesteuert.

Die Höhe hängt unter anderem von Wohnkanton, Zivilstand, Kindern, Konfession und Einkommen ab.

Für Grenzgänger gelten abhängig vom Wohnsitzstaat besondere Doppelbesteuerungsabkommen.

Checkliste vor dem ersten Arbeitstag

PrüfpunktWas ist zu erledigen?
ArbeitsvertragLohn, Arbeitszeit, Funktion, Arbeitsort, Beginn und Vertragsdauer prüfen
MeldeverfahrenBei EU/EFTA Beschäftigung bis drei Monate Bestätigung des Arbeitgebers kontrollieren
AufenthaltsbewilligungL, B oder G Bewilligung je nach Wohnort und Vertragsdauer beantragen
GemeindeanmeldungBei Umzug innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt anmelden
BerufsabschlussPrüfen, ob eine Anerkennung oder Niveaubestätigung benötigt wird
KrankenversicherungVersicherung oder Befreiung innerhalb von drei Monaten klären
SteuernQuellensteuer und bei Grenzgängern Doppelbesteuerungsabkommen prüfen
Wohnung oder ArbeitswegUnterkunft, Fahrzeit, öffentlicher Verkehr oder eigenes Fahrzeug organisieren
BankverbindungMit dem Arbeitgeber klären, auf welches Konto der Lohn ausbezahlt wird
ArbeitsausrüstungArbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Werkzeug und Schutzausrüstung klären

Die Bearbeitungsdauer und die Gebühren für Aufenthaltsbewilligungen unterscheiden sich je nach Kanton und persönlicher Situation. Reiche die notwendigen Unterlagen deshalb möglichst früh ein.

Persönliche Unterstützung durch regionale Partnerbüros

fachkraft.ch verbindet die digitale Stellensuche mit persönlicher Beratung in verschiedenen Regionen der Deutschschweiz.

Regionale Partnerbüros stehen unter anderem in folgenden Orten zur Verfügung:

  • Zürich
  • Winterthur
  • Baden
  • Oftringen
  • Luzern
  • Sursee
  • Zug
  • St. Gallen
  • Frauenfeld

Die Partnerbüros vermitteln Temporärstellen, Try and Hire Einsätze und Festanstellungen und prüfen, welche Stellen zu deinem Beruf, deiner Erfahrung, deiner Bewilligung und deiner gewünschten Region passen.

Häufige Fragen zum Arbeiten in der Schweiz

Kann mich ein Schweizer Temporärbüro direkt aus dem Ausland einstellen?

EU/EFTA Staatsangehörige können grundsätzlich auch aus dem Ausland durch einen entsprechend bewilligten Schweizer Verleihbetrieb rekrutiert werden. Bei Drittstaatsangehörigen gelten deutlich strengere Voraussetzungen.

Darf mich ein deutsches Temporärbüro in die Schweiz verleihen?

Nein. Ein Personalverleiher mit Sitz im Ausland darf keine Mitarbeitenden an Schweizer Einsatzbetriebe verleihen.

Kann ich mit einer EU/EFTA B oder L Bewilligung temporär arbeiten?

Ja. EU/EFTA Staatsangehörige mit B, L oder G Bewilligung können grundsätzlich durch einen Schweizer Verleihbetrieb eingesetzt werden.

Kann ich mit einer Drittstaaten B Bewilligung temporär arbeiten?

Das hängt von den Auflagen der konkreten Bewilligung ab. Temporärarbeit ist nur möglich, wenn Erwerbstätigkeit sowie Stellen und Berufswechsel erlaubt sind.

Sind drei Monate und 90 Arbeitstage dasselbe?

Nein. Die Grenze von drei Monaten gilt für den Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber. Die 90 effektiven Arbeitstage gelten für grenzüberschreitende Dienstleistungen durch ein ausländisches Unternehmen oder eine selbstständige Person.

Kann ich als Deutscher in der Schweiz arbeiten?

Ja. Deutsche Staatsangehörige profitieren von der Personenfreizügigkeit. Bis zu drei Monate gilt das Meldeverfahren. Bei einer längeren Beschäftigung benötigst du eine L, B oder G Bewilligung.

Welche Regeln gelten 2026 für kroatische Staatsangehörige?

Kroatische Staatsangehörige profitieren 2026 von der vollen Personenfreizügigkeit. Es gelten keine besonderen kroatischen Bewilligungskontingente mehr.

Kann ich mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis in der Schweiz arbeiten?

Eine deutsche Aufenthalts oder Niederlassungserlaubnis verleiht einer Person mit Drittstaatsangehörigkeit kein automatisches Schweizer Arbeitsrecht.

Wie hoch ist die Quellensteuer für Grenzgänger aus Deutschland?

Bei erfüllten DBA Voraussetzungen und gültiger Ansässigkeitsbescheinigung darf die Schweiz grundsätzlich höchstens 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer erheben.

Was bedeutet die 60 Tage Regel für Grenzgänger?

Bei einer ganzjährigen Beschäftigung bleiben bis zu 60 beruflich bedingte Nichtrückkehrtage grundsätzlich unschädlich. Bei einem kürzeren oder tageweisen Arbeitsverhältnis wird die Grenze anteilig reduziert.

Wie lange habe ich für die Krankenversicherung Zeit?

Der Anschluss an eine Schweizer Krankenkasse oder ein Gesuch um Befreiung muss in vielen Fällen innerhalb von drei Monaten erfolgen. Die Versicherungspflicht kann jedoch bereits am ersten Arbeitstag beginnen.

Muss mein ausländischer Berufsabschluss anerkannt werden?

Bei einem nicht reglementierten Beruf ist grundsätzlich keine formelle Anerkennung notwendig. Bei einem reglementierten Beruf musst du die zuständige Anerkennungsstelle prüfen.

Warum sehe ich manche Bau oder Logistikstellen erst später?

Meldepflichtige Stellen sind während fünf Arbeitstagen zunächst nur für beim RAV registrierte Stellensuchende im geschützten Job-Room sichtbar.

Kann ein Temporärjob zu einer Festanstellung führen?

Ja. Bei guter Zusammenarbeit kann der Einsatz verlängert oder in eine Festanstellung umgewandelt werden. Try and Hire ist gezielt auf diese Möglichkeit ausgerichtet.

Kann ich mich ohne konkrete Stelle bewerben?

Ja. Du kannst deine Unterlagen allgemein einreichen. Anschliessend wird geprüft, welche aktuellen oder neuen Stellen zu deinem Profil passen.

Quellen und weiterführende Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
Redaktion: fachkraft.ch

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Die endgültige Bewilligung erteilen die zuständigen kantonalen Behörden. Steuerliche und versicherungsrechtliche Regeln können von der persönlichen Situation abhängen.

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