Temporärbüro wechseln Schweiz: Vertrag prüfen und neue Einsätze finden

Du kannst dein Temporärbüro in der Schweiz grundsätzlich wechseln. Besteht noch ein Arbeitsverhältnis oder ein laufender Temporäreinsatz, musst du jedoch zuerst deinen Arbeitsvertrag, den Einsatzvertrag, die Kündigungsfrist und den letzten Arbeitstag klären.

Temporärbüro wechseln Schweiz und neue Einsätze finden
Neue Temporärstellen und bessere persönliche Betreuung finden

Beende einen laufenden Einsatz nicht ohne Rücksprache. Neue Stellen und Personalbüros kannst du bereits vorher prüfen. Informiere das neue Büro dabei transparent darüber, ab wann du tatsächlich verfügbar bist.

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Temporärbüro wechseln auf einen Blick

Ist ein Wechsel möglich?Ja. Bestehende Verträge, Kündigungsfristen und laufende Einsätze müssen eingehalten werden.
Zuerst prüfenArbeitsvertrag, Einsatzvertrag, Vertragsdauer, Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag
Laufender EinsatzNicht ohne Klärung abbrechen und bis zum vereinbarten Ende zuverlässig weiterarbeiten
Neue BewerbungKann bereits vor der Kündigung beziehungsweise vor dem Ende des bisherigen Einsatzes eingereicht werden
Gleicher EinsatzbetriebEine Weiterbeschäftigung über ein anderes Büro ist nicht automatisch möglich und muss abgestimmt werden
Mögliche EinsatzlückeStellensuche früh beginnen sowie RAV, Arbeitslosenversicherung und Unfallschutz rechtzeitig prüfen
Kosten für StellensuchendeBewerbung und Stellenvermittlung über fachkraft.ch sind für Stellensuchende kostenlos

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Informationen bieten eine allgemeine Orientierung. Entscheidend sind dein konkreter Arbeitsvertrag, dein Einsatzvertrag, die Vertragsdauer sowie die gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Bei rechtlichen Unsicherheiten ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

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Kann ich mein Temporärbüro in der Schweiz wechseln?

Ja. Du bist nicht dauerhaft an ein einzelnes Temporärbüro gebunden. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis muss jedoch korrekt beendet werden.

Bei Temporärarbeit sind normalerweise drei Parteien beteiligt:

  • du als angestellte Fachkraft
  • der Personalverleiher als rechtlicher Arbeitgeber
  • der Einsatzbetrieb, in dem du deine tägliche Arbeit ausführst

Dein Arbeitsvertrag besteht mit dem Personalverleiher. Der Einsatzbetrieb organisiert dagegen die konkrete Arbeit vor Ort und erteilt die fachlichen Anweisungen.

Ein Wechsel des Temporärbüros beendet deshalb nicht automatisch deinen aktuellen Einsatz und überträgt ihn auch nicht automatisch an einen anderen Personalverleiher.

Wann ist ein Wechsel des Temporärbüros sinnvoll?

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn sich deine berufliche Situation mit dem bisherigen Personalpartner nicht mehr zufriedenstellend lösen lässt.

SituationWas solltest du zuerst tun?
Keine passenden EinsätzeBeruf, Tätigkeitswunsch, Arbeitsregion und Verfügbarkeit nochmals konkret mitteilen
Wiederholt fehlende RückmeldungenEine klare schriftliche Rückfrage stellen und eine verbindliche Antwort verlangen
Unklare Arbeitszeiten oder LohnabrechnungenStundenrapporte, Lohnabrechnungen, Spesen und Abzüge vergleichen und Abweichungen schriftlich melden
Neue ArbeitsregionEin Büro wählen, das den Arbeitsmarkt und die Unternehmen in der neuen Region kennt
Berufliche NeuorientierungPrüfen, ob das neue Büro auf die gewünschte Branche oder Tätigkeit spezialisiert ist
Wunsch nach einer FestanstellungGezielt nach Try and Hire Einsätzen und direkten Dauerstellen suchen

Ein einzelner Fehler oder eine kurzfristig fehlende Stelle muss noch kein Wechselgrund sein. Wenn Probleme aber wiederholt auftreten, Abmachungen nicht eingehalten werden oder keine sachliche Lösung möglich ist, kann ein neuer Personalpartner sinnvoll sein.

Arbeitsvertrag, Einsatzvertrag und Kündigungsfrist prüfen

Bevor du kündigst, solltest du deine vollständigen Vertragsunterlagen lesen.

Prüfe insbesondere:

  • wer im Vertrag als Arbeitgeber aufgeführt ist
  • ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist
  • ob eine Probezeit gilt
  • welche Kündigungsfrist vereinbart wurde
  • ob der Einsatzvertrag ein Enddatum enthält
  • ob eine vorzeitige Kündigung vorgesehen ist
  • welche Arbeitszeit vereinbart wurde
  • welche Lohn- und Spesenregelung gilt
  • ob noch Ferien, Überstunden oder weitere Ansprüche offen sind
  • welche Regelungen bei Krankheit oder Unfall gelten

Orientierung nach dem GAV Personalverleih

Untersteht das Arbeitsverhältnis dem GAV Personalverleih, gelten für Temporärarbeit bestimmte Kündigungsfristen. Die folgende Tabelle bietet eine Orientierung für die im GAV geregelten Fälle.

SituationKündigungsfrist nach GAV Personalverleih
Während der ProbezeitZwei Arbeitstage
Unbefristeter Temporäreinsatz während der ersten drei MonateZwei Arbeitstage
Unbefristeter Temporäreinsatz vom vierten bis und mit sechstem MonatSieben Tage
Unbefristeter Temporäreinsatz ab dem siebten MonatEin Monat auf den gleichen Tag des darauffolgenden Monats

Wichtig: Diese Fristen gelten nicht automatisch für jedes Arbeitsverhältnis. Massgebend sind die tatsächliche GAV-Unterstellung, die Form der Temporärarbeit, die Vertragsart und deine konkreten Vertragsunterlagen.

Bei einem befristeten Vertrag muss besonders geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

Kündigung aus Beweisgründen schriftlich einreichen

Reiche die Kündigung aus Beweisgründen schriftlich ein und lasse den Eingang bestätigen. Prüfe gleichzeitig, ob dein Vertrag eine bestimmte Form für die Kündigung verlangt.

Die schriftliche Bestätigung sollte möglichst enthalten:

  • Datum des Kündigungseingangs
  • anwendbare Kündigungsfrist
  • letzter Arbeitstag
  • Vorgehen beim laufenden Einsatz
  • Rückgabe von Material und Arbeitskleidung

Laufenden Temporäreinsatz korrekt beenden

Ein professioneller Wechsel beginnt mit einem sauberen Abschluss des bisherigen Einsatzes.

PunktWas ist zu erledigen?
Letzter ArbeitstagMit dem Personalverleiher schriftlich bestätigen
EinsatzbetriebKlären, wer den Einsatzbetrieb über das Ende informiert
ArbeitsstundenAlle Stunden vollständig erfassen und bestätigen lassen
SpesenOffene Fahr-, Verpflegungs- oder weitere Spesen fristgerecht einreichen
LohnabrechnungLohn, Ferien, Feiertage, Überstunden, Spesen und Abzüge kontrollieren
MaterialWerkzeuge, Schlüssel, Ausweise und weitere Gegenstände zurückgeben
ArbeitskleidungKlären, welche Kleidung oder Schutzausrüstung zurückgegeben werden muss
ArbeitszeugnisArbeitszeugnis oder mindestens eine Arbeitsbestätigung verlangen

Arbeite bis zum bestätigten letzten Arbeitstag zuverlässig weiter. Ein sauberer Abschluss ist auch für spätere Referenzen und Bewerbungen wichtig.

Kann ich mich bereits vor der Kündigung neu bewerben?

Ja. Du kannst neue Stellen und Personalbüros prüfen, während dein bisheriger Vertrag noch läuft.

Gib bei einer Bewerbung offen an:

  • dass du aktuell beschäftigt bist
  • ob ein laufender Einsatz besteht
  • welche Kündigungsfrist voraussichtlich gilt
  • ab wann du realistisch verfügbar bist
  • ob du Temporärstellen, Try and Hire oder eine Dauerstelle suchst

Ein neues Büro kann dein Profil prüfen und mögliche Stellen mit dir besprechen. Ein konkreter Stellenantritt darf jedoch nicht mit deinen bestehenden Verpflichtungen kollidieren.

Kann ich mich bei mehreren Temporärbüros bewerben?

Du kannst Anfragen an mehrere Personalbüros stellen. Dabei solltest du deine Verfügbarkeit und laufenden Bewerbungen transparent kommunizieren.

Achte besonders auf folgende Punkte:

  • keine überlappenden Einsätze zusagen
  • keinen Stellenantritt versprechen, den du vertraglich nicht einhalten kannst
  • dem Büro mitteilen, wenn dein Profil bereits bei einem bestimmten Unternehmen eingereicht wurde
  • bei einer Stellenzusage andere offene Prozesse zeitnah aktualisieren
  • keine widersprüchlichen Angaben zu Lohn, Verfügbarkeit oder Erfahrung machen

Mehrere identische Bewerbungen beim gleichen Unternehmen können unübersichtlich wirken. Kläre deshalb, bevor ein Büro dein Profil an einen Betrieb weiterleitet, ob dort bereits eine Bewerbung läuft.

Kann ich beim gleichen Einsatzbetrieb über ein anderes Büro weiterarbeiten?

Das ist nicht automatisch möglich.

Zwischen dem bisherigen Personalverleiher und dem Einsatzbetrieb besteht eine eigene vertragliche Beziehung. Eine direkte Fortsetzung des gleichen Einsatzes über ein anderes Temporärbüro kann deshalb vertragliche und organisatorische Fragen auslösen.

Eine solche Situation sollte mit allen beteiligten Stellen geklärt werden:

  • bisheriger Personalverleiher
  • möglicher neuer Personalverleiher
  • Einsatzbetrieb
  • du als betroffene Fachkraft

Organisiere einen Wechsel beim gleichen Einsatzbetrieb nicht ohne Wissen der beteiligten Unternehmen.

Vielleicht kommt statt eines erneuten Temporäreinsatzes auch eine direkte Festanstellung infrage. Ob dies möglich ist, hängt von der konkreten Situation und den bestehenden Vereinbarungen ab.

Wie findest du ein seriöses neues Temporärbüro?

Prüfe nicht nur, wie viele Stellen ein Büro veröffentlicht. Wichtig ist auch, wie transparent und passend die Vermittlung erfolgt.

KriteriumDarauf solltest du achten
BewilligungDer Betrieb verfügt über die notwendigen Bewilligungen für Arbeitsvermittlung beziehungsweise Personalverleih
SpezialisierungDas Büro kennt deinen Beruf und versteht die Unterschiede zwischen deinen möglichen Tätigkeitsprofilen
RegionDer Personalberater kennt Unternehmen und Arbeitswege in deiner gewünschten Region
StelleninformationenAufgaben, Arbeitsort, Stellenart, Stellenantritt und Anforderungen werden verständlich erklärt
Lohn und SpesenBasislohn, Lohnzuschläge, Spesen und Abzüge werden transparent ausgewiesen
VertragDu erhältst die Vertragsunterlagen und Einsatzbedingungen vor dem Stellenantritt
ErreichbarkeitBei Fragen zu Einsatz, Lohn, Krankheit oder Problemen ist eine zuständige Person erreichbar
Realistische VermittlungDas Büro verspricht keine sichere Stelle, bevor dein Profil und eine konkrete Position geprüft wurden

Bewilligung im SECO Verzeichnis prüfen

Das SECO führt gemeinsam mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe.

Wie vermeidest du eine Lücke zwischen zwei Einsätzen?

Ein neues Temporärbüro kann nicht garantieren, dass unmittelbar nach dem bisherigen Einsatz eine passende Stelle beginnt.

Plane den Wechsel deshalb zeitlich und finanziell realistisch.

Stellensuche frühzeitig beginnen

Beginne mit der Suche, sobald absehbar ist, dass dein aktueller Einsatz oder dein Arbeitsverhältnis endet.

Dokumentiere deine Bewerbungen und bewahre E Mails, Rückmeldungen und weitere Nachweise auf.

RAV frühzeitig kontaktieren

Wenn du von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht bist, solltest du dich möglichst früh beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum anmelden.

Wenn du selbst kündigst, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, kann der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend eingestellt werden. Kläre mögliche Folgen deshalb vor der Kündigung und beginne frühzeitig mit nachweisbaren Arbeitsbemühungen.

Unfallschutz während einer Einsatzlücke prüfen

Nach dem Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn läuft die obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle grundsätzlich noch 31 Tage weiter.

Eine Abredeversicherung kann diesen Schutz um bis zu sechs Monate verlängern. Sie muss rechtzeitig vor dem Ende der bestehenden Deckung abgeschlossen und bezahlt werden.

Temporärbüro wechseln in sechs Schritten

1. Wechselgrund und berufliches Ziel festlegen

Überlege, was sich durch den Wechsel verbessern soll. Möchtest du passendere Aufgaben, einen kürzeren Arbeitsweg, eine andere Region, klarere Betreuung oder eine langfristige Stelle?

2. Vertragsunterlagen vollständig prüfen

Lies den Arbeitsvertrag und den Einsatzvertrag. Kläre Vertragsdauer, Kündigungsfrist, letzten Arbeitstag und alle offenen Ansprüche.

3. Neue Möglichkeiten unverbindlich prüfen

Suche aktuelle Stellen und reiche deine Unterlagen bei einem neuen Personalbüro ein. Gib deine tatsächliche Verfügbarkeit an.

4. Bisheriges Arbeitsverhältnis korrekt beenden

Kündige aus Beweisgründen schriftlich, lasse den Eingang bestätigen und halte den letzten Arbeitstag fest.

5. Laufenden Einsatz sauber abschliessen

Arbeite bis zum bestätigten Ende weiter, reiche Stunden und Spesen ein, gib Material zurück und verlange ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung.

6. Neuen Vertrag vor Arbeitsbeginn prüfen

Kontrolliere vor dem neuen Stellenantritt insbesondere:

  • rechtlicher Arbeitgeber
  • Einsatzbetrieb
  • Arbeitsort
  • Aufgaben
  • Stellenantritt
  • Einsatzdauer
  • Arbeitszeit
  • Basislohn und Lohnzuschläge
  • Spesen
  • Kündigungsfrist
  • anwendbarer GAV

Welche Unterlagen brauchst du für das neue Temporärbüro?

Für eine erste Prüfung sind besonders hilfreich:

  • aktueller Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen
  • Berufsabschluss wie EFZ, EBA oder ausländisches Diplom
  • beruflich relevante Zertifikate und Ausweise
  • Angaben zu Führerausweis und Fahrzeug
  • vorhandene Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung
  • gewünschte Tätigkeit und Arbeitsregion
  • möglicher Stellenantritt

Beschreibe deine Berufserfahrung konkret. Nenne beispielsweise Maschinen, Steuerungen, Schweissverfahren, Baustellenarbeiten, Montageerfahrung, Serviceaufgaben, Staplerkenntnisse oder ERP-Systeme.

Neues Temporärbüro, Try and Hire oder direkte Dauerstelle?

Ein Wechsel zu einem anderen Temporärbüro ist nicht die einzige Möglichkeit. Prüfe, welche Stellenart zu deinem nächsten beruflichen Ziel passt.

StellenartGeeignet, wenn du
Temporärstellekurzfristig arbeiten, flexibel bleiben oder verschiedene Unternehmen kennenlernen möchtest
Try and Hirezunächst temporär starten und bei guter Zusammenarbeit später direkt angestellt werden möchtest
Dauerstellevon Beginn an eine langfristige direkte Anstellung bei einem Unternehmen suchst

Häufige Fragen zum Wechsel des Temporärbüros

Kann ich mein Temporärbüro in der Schweiz wechseln?

Ja. Bestehende Arbeitsverträge, Einsatzverträge, Kündigungsfristen und laufende Einsätze müssen jedoch korrekt berücksichtigt werden.

Muss ich vor dem Wechsel kündigen?

Besteht noch ein Arbeitsverhältnis, muss dieses korrekt beendet werden. Kläre zuerst die Kündigungsfrist und den letzten Arbeitstag.

Kann ich mich vor der Kündigung bei einem neuen Büro bewerben?

Ja. Du kannst neue Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen. Gib dabei offen an, wann du tatsächlich verfügbar bist.

Kann ich mich gleichzeitig bei mehreren Temporärbüros registrieren?

Du kannst Anfragen an mehrere Büros stellen. Achte aber darauf, keine überlappenden Einsätze anzunehmen und transparent zu kommunizieren, wenn dein Profil bereits bei einem bestimmten Unternehmen eingereicht wurde.

Kann ich den laufenden Einsatz sofort abbrechen?

Ein laufender Einsatz sollte nicht ohne Klärung beendet werden. Prüfe deinen Vertrag und besprich das Vorgehen mit deinem rechtlichen Arbeitgeber.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die Frist hängt von Vertragsart, Vertragsdauer und anwendbaren Bestimmungen ab. Bei einer Unterstellung unter den GAV Personalverleih können die dort vorgesehenen Fristen gelten.

Kann ich beim gleichen Einsatzbetrieb über ein anderes Büro weiterarbeiten?

Nicht automatisch. Die Situation muss zwischen bisherigem Personalverleiher, neuem Personalverleiher und Einsatzbetrieb geklärt werden.

Was passiert, wenn nicht sofort ein neuer Einsatz beginnt?

Beginne frühzeitig mit der Stellensuche. Bei drohender Arbeitslosigkeit solltest du das RAV kontaktieren und auch deine Versicherungsdeckung während der Einsatzlücke prüfen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind ein aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Berufsabschluss, relevante Zertifikate sowie Angaben zu Verfügbarkeit, Mobilität und gewünschter Arbeitsregion.

Wie prüfe ich, ob ein Personalverleiher bewilligt ist?

Das SECO führt gemeinsam mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe.

Kann ich statt eines neuen Temporäreinsatzes eine Festanstellung suchen?

Ja. Über fachkraft.ch können neben Temporärstellen auch Try and Hire Einsätze und direkte Dauerstellen geprüft werden.

Kostet die Vermittlung für Stellensuchende etwas?

Nein. Bewerbung und Stellenvermittlung über fachkraft.ch sind für Stellensuchende kostenlos.

Offizielle Informationen zum Wechsel und zur Temporärarbeit

Jetzt neue Stellen und Partnerbüros prüfen

Prüfe zuerst deine bestehenden Verpflichtungen und suche anschliessend gezielt nach einem neuen Einsatz, Try and Hire oder einer direkten Dauerstelle.

Je genauer du deinen Beruf, deine bisherigen Tätigkeiten, deine Verfügbarkeit und deine gewünschte Arbeitsregion angibst, desto gezielter kann dein Profil geprüft werden.

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Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026
Redaktion: fachkraft.ch