Temporärlohn Schweiz: Lohn, GAV, Abzüge und faire Bezahlung einfach erklärt
Wer temporär arbeitet, möchte vor allem eines wissen: Wie hoch ist mein Lohn wirklich? Der Temporärlohn in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab: Beruf, Qualifikation, Erfahrung, Branche, Region, Einsatzbetrieb und geltender Gesamtarbeitsvertrag.
Für Fachkräfte im Handwerk, Bau, in der Industrie, Logistik, Gebäudetechnik, Elektro, Metallbau, Holzbau, Schreinerei, Malergewerbe oder Gartenbau ist der Temporärlohn besonders wichtig. Gerade in diesen Branchen gibt es viele Temporärstellen, Try-&-Hire-Einsätze und Jobs mit Aussicht auf Festanstellung.
Auf fachkraft.ch finden Bewerberinnen und Bewerber passende Temporärjobs und Festanstellungen in der Schweiz. Ein grosser Vorteil ist die Kombination aus digitaler Stellensuche und persönlicher Beratung durch regionale Partnerbüros. Dazu gehören STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG. Diese Partner stehen für regionale Nähe, persönliche Betreuung, hohe Transparenz und faire, marktgerechte Löhne.
Was bedeutet Temporärlohn?
Der Temporärlohn ist der Lohn, den Temporärarbeitende für einen befristeten oder flexiblen Arbeitseinsatz erhalten. Rechtlicher Arbeitgeber ist in der Regel der Personalverleiher beziehungsweise das Temporärbüro. Der Einsatz findet jedoch in einem Kundenbetrieb statt.
Das bedeutet:
- Der Personaldienstleister stellt die temporär arbeitende Person an.
- Der Einsatzbetrieb weist die Arbeit zu und integriert die Person im Betrieb.
- Der Lohn wird durch den Personaldienstleister ausbezahlt.
- Die Lohnabrechnung zeigt Bruttolohn, Zuschläge, Entschädigungen und Abzüge.
- Je nach Branche und Einsatz gelten gesetzliche Vorgaben, Mindestlöhne und GAV-Bestimmungen.
swissstaffing beschreibt Temporärarbeit so, dass der Personalverleiher der rechtliche Arbeitgeber ist, den Arbeitsvertrag abschliesst und den Lohn bezahlt, während die Arbeit beim Einsatzbetrieb geleistet wird.
Wie wird der Temporärlohn berechnet?
Der Temporärlohn besteht nicht nur aus einem einfachen Stundenlohn. Je nach Vertrag, Branche und Einsatz können verschiedene Lohnbestandteile dazukommen.
Typische Bestandteile sind:
- Basislohn oder Bruttostundenlohn
- Anteil 13. Monatslohn
- Ferienentschädigung
- Feiertagsentschädigung, falls anwendbar
- Zulagen, zum Beispiel für Überzeit oder spezielle Einsätze
- Spesen, falls vereinbart oder geschuldet
- Sozialversicherungsabzüge
- GAV-Beiträge, falls anwendbar
- Quellensteuer, falls eine Quellensteuerpflicht besteht
Wichtig: Der Bruttolohn ist nicht der Betrag, der am Ende ausbezahlt wird. Der effektive Nettolohn ergibt sich nach Abzug der gesetzlichen und vertraglichen Beiträge.
GAV Personalverleih: Die wichtigste Grundlage für Temporärlöhne
Für Temporärarbeit in der Schweiz ist der GAV Personalverleih eine zentrale Grundlage. Er regelt wichtige Punkte wie Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage, Sozialleistungen und Weiterbildung.
Der GAV Personalverleih ist gemäss SECO für die ganze Schweiz allgemeinverbindlich erklärt und aktuell bis 31.12.2027 gültig. Der territoriale Geltungsbereich umfasst die ganze Schweiz.
swissstaffing bezeichnet den GAV Personalverleih als den grössten Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz. Über 400’000 Menschen unterstehen diesem GAV.
Gibt es einen Mindestlohn bei Temporärarbeit?
Ja. Temporärarbeitende haben je nach Branche, Qualifikation, Einsatzbetrieb und Region Anspruch auf bestimmte Mindestlöhne. Entscheidend ist, welcher GAV oder welche gesetzliche Regelung auf den konkreten Einsatz anwendbar ist.
Der Mindestlohn kann sich richten nach:
- einem allgemeinverbindlich erklärten Branchen-GAV
- einem GAV gemäss GAV Personalverleih
- einem Normalarbeitsvertrag
- dem GAV Personalverleih selbst
- kantonalen oder kommunalen Mindestlöhnen, sofern diese höher sind
Der konkrete Lohn sollte immer individuell geprüft werden. Besonders wichtig sind Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzort und Branche.
Basislöhne 2026 gemäss GAV Personalverleih
Die folgenden Werte zeigen Basislöhne pro Stunde gemäss GAV Personalverleih 2026. Sie dienen als Orientierung für Temporärarbeit in der Schweiz. Zusätzlich können je nach Situation der 13. Monatslohn, Ferienentschädigung und Feiertagsentschädigung dazukommen. Der swissstaffing-Downloadbereich führt den Flyer GAV Personalverleih 2024–2027 per Januar 2026 als aktuelles Dokument.
Wichtig: Die Partnerbüros von fachkraft.ch – STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG – stehen für faire, transparente und marktgerechte Löhne. In vielen Einsätzen zahlen die Partnerbüros von fachkraft.ch deutlich höhere Löhne als die reinen GAV-Basislöhne, insbesondere bei qualifizierten Fachkräften, Berufserfahrung, gefragten Berufen und regional hoher Nachfrage.
Gelernte Fachkräfte
- Normallohngebiet: CHF 25.86 pro Stunde
- Hochlohngebiet: CHF 27.62 pro Stunde
- Tessin: CHF 24.03 pro Stunde
- Genf: CHF 27.62 pro Stunde
Angelernte Fachkräfte
- Normallohngebiet: CHF 22.76 pro Stunde
- Hochlohngebiet: CHF 24.30 pro Stunde
- Tessin: CHF 21.15 pro Stunde
- Genf: CHF 24.30 pro Stunde
Ungelernte Mitarbeitende
- Normallohngebiet: CHF 21.22 pro Stunde
- Hochlohngebiet: CHF 22.39 pro Stunde
- Tessin: CHF 18.92 pro Stunde
- Genf: CHF 22.70 pro Stunde
Lehrabgänger im 1. Beschäftigungsjahr
- Normallohngebiet: CHF 23.27 pro Stunde
- Hochlohngebiet: CHF 24.86 pro Stunde
- Tessin: CHF 21.63 pro Stunde
- Genf: CHF 24.86 pro Stunde
Hinweis: Diese Werte sind Basislöhne gemäss GAV Personalverleih und ersetzen keine individuelle Lohnprüfung. Der konkrete Temporärlohn kann je nach Branche, Einsatzbetrieb, GAV, Qualifikation, Berufserfahrung und Region höher ausfallen. Gerade gelernte Fachkräfte im Bau, Handwerk, in der Industrie, Logistik und Gebäudetechnik erhalten über die Partnerbüros von fachkraft.ch häufig Löhne, die klar über den Mindestansätzen liegen.
Was beeinflusst den Temporärlohn?
Der Temporärlohn wird nicht zufällig festgelegt. Seriöse Personaldienstleister prüfen verschiedene Faktoren, bevor ein Lohn vereinbart wird.
Wichtige Einflussfaktoren sind:
Beruf und Tätigkeit
Ein gelernter Elektroinstallateur, Metallbauer, Zimmermann, Sanitärinstallateur oder Polymechaniker hat andere Lohnansprüche als eine ungelernte Hilfskraft.
Ausbildung und Qualifikation
EFZ, EBA, Berufserfahrung, Spezialausbildungen, Staplerausweis, Schweisszertifikate oder Sicherheitskurse können den Lohn positiv beeinflussen.
Berufserfahrung
Mehrjährige praktische Erfahrung kann zu einem höheren Stundenlohn führen, besonders bei selbstständiger Arbeitsweise und vielseitig einsetzbaren Fachkräften.
Branche
Bau, Holzbau, Metallbau, Elektro, Logistik, Industrie und Gebäudetechnik haben unterschiedliche Lohnstrukturen und Anforderungen.
Region
In Regionen wie Zürich, Aargau, Luzern, Zug, St. Gallen, Thurgau oder Winterthur können unterschiedliche Marktbedingungen gelten.
GAV und gesetzliche Vorgaben
Der anwendbare Gesamtarbeitsvertrag ist zentral für Mindestlohn, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und weitere Ansprüche.
Einsatzdauer und Einsatzart
Temporärstelle, Try & Hire, langfristiger Einsatz oder kurzfristige Überbrückung können unterschiedlich ausgestaltet sein.
Warum die Partnerbüros von fachkraft.ch beim Temporärlohn wichtig sind
Beim Temporärlohn geht es nicht nur um den Stundenlohn. Entscheidend ist, dass Bewerberinnen und Bewerber verstehen, wie sich der Lohn zusammensetzt, welche Abzüge gelten und welcher GAV berücksichtigt werden muss.
Hier spielen die Partnerbüros von fachkraft.ch eine wichtige Rolle. STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG kennen den regionalen Arbeitsmarkt, die Anforderungen der Einsatzbetriebe und die Lohnstrukturen in handwerklichen, technischen und gewerblichen Berufen.
Die Partnerbüros von fachkraft.ch unterstützen insbesondere bei:
- persönlicher Beratung vor dem Einsatz
- Auswahl passender Temporärstellen und Festanstellungen
- transparenten Informationen zum Temporärlohn
- Fragen zu Bruttolohn, Nettolohn, Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn
- Einordnung von GAV-Bestimmungen
- Vermittlung von Einsätzen in der passenden Region
- Betreuung während des Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses
fachkraft.ch beschreibt seine Partnerbüros als regionale Anlaufstellen für Stellensuchende und Unternehmen. Sie unterstützen bei Temporärstellen, Dauerstellen und Personalbedarf in der Deutschschweiz.
STA Jobs: Persönliche Beratung für Handwerk und Industrie
STA Jobs ist ein wichtiger Partner im Netzwerk von fachkraft.ch. Der Fokus liegt auf Stellenvermittlung für Handwerk, Bau, Industrie und gewerbliche Berufe. Genau in diesen Bereichen sind transparente Temporärlöhne, GAV-konforme Abrechnungen und persönliche Beratung besonders wichtig.
STA Jobs ist über fachkraft.ch unter anderem mit folgenden Standorten verbunden:
- Luzern
- Oftringen
- Zürich
Auf fachkraft.ch werden unter anderem STA Personalpartner AG in Luzern, STA Stellenpartner AG in Oftringen und STA Personal AG in Zürich als Partnerbüros aufgeführt.
Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das:
- persönliche Beratung in der Region
- Zugang zu Temporärstellen und Festanstellungen
- Unterstützung bei Fragen zum Lohn
- Begleitung bei Try-&-Hire-Einsätzen
- Betreuung durch Ansprechpartner, die den lokalen Arbeitsmarkt kennen
Stellentreff AG: Stark im handwerklichen und industriellen Umfeld
Die Stellentreff AG ergänzt fachkraft.ch mit regionaler Nähe und Erfahrung in der Vermittlung von Temporär- und Dauerstellen. Besonders relevant ist Stellentreff AG für Fachkräfte aus Handwerk, Bau, Industrie, Montage, Produktion und Technik.
Stellentreff AG ist über fachkraft.ch unter anderem mit folgenden Standorten verbunden:
- Sursee
- Winterthur
- St. Gallen
Diese Standorte werden auf der Partnerbüro-Seite von fachkraft.ch aufgeführt.
Für Temporärarbeitende ist diese regionale Betreuung wertvoll. Fragen zu Stundenlohn, Einsatzdauer, Lohnabrechnung, GAV, Abzügen oder möglichen Festanstellungen können direkt mit erfahrenen Ansprechpersonen besprochen werden.
Stellenpartner AG: Regionale Marktkenntnis für Fachkräfte und Unternehmen
Die Stellenpartner AG ist ebenfalls ein wichtiger Partner im Netzwerk von fachkraft.ch. Sie unterstützt Fachkräfte und Unternehmen in Regionen mit starkem Bedarf an qualifiziertem Personal.
Stellenpartner AG ist über fachkraft.ch unter anderem mit folgenden Standorten verbunden:
- Baden
- Zug
- Frauenfeld
Auch diese Standorte werden auf der Partnerbüro-Seite von fachkraft.ch genannt.
Typische Vorteile für Stellensuchende sind:
- persönliche Beratung in der Region
- Zugang zu Temporärjobs und Feststellen
- Unterstützung bei Bewerbungen
- transparente Informationen zum Lohn
- Begleitung bei Try-&-Hire-Einsätzen
- Kontakt zu regionalen Arbeitgebern
Für Unternehmen bietet die regionale Struktur Vorteile bei kurzfristigem Personalbedarf, Temporäreinsätzen, Feststellenvermittlung und Payrolling-Lösungen.
Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn beim Temporärlohn
Bei Temporärarbeit werden Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn häufig auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Dadurch sehen Arbeitnehmende klar, welche Bestandteile im Lohn enthalten sind.
Wichtige Punkte sind:
- Ferienentschädigung
Ferien werden bei Temporärarbeit oft anteilig ausgewiesen. - Feiertagsentschädigung
Je nach Einsatzdauer und Regelung können Feiertage entschädigt werden. - 13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn wird bei Temporärarbeit häufig anteilig berücksichtigt. - Arbeitszeit
Die vereinbarte Arbeitszeit und allfällige Überzeitregelungen richten sich nach Vertrag, Einsatz und GAV.
Gerade hier ist Transparenz entscheidend. Wer seine Lohnabrechnung versteht, kann besser beurteilen, ob der Temporärlohn korrekt und fair ist.
Bruttolohn und Nettolohn: Was wird abgezogen?
Der Bruttolohn ist der Lohn vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der tatsächlich ausbezahlt wird.
Typische Abzüge bei Temporärarbeit können sein:
- AHV / IV / EO
- ALV
- Nichtberufsunfallversicherung
- berufliche Vorsorge, falls anwendbar
- Krankentaggeldversicherung, falls anwendbar
- GAV-Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge
- Quellensteuer, falls quellensteuerpflichtig
Die genaue Höhe der Abzüge hängt von Einsatzdauer, Alter, Lohnhöhe, Versicherungssituation und persönlicher Ausgangslage ab.
Warum Transparenz bei Temporärlöhnen so wichtig ist
Ein guter Temporärlohn ist nicht nur eine Frage der Zahl auf dem Vertrag. Entscheidend ist, dass Bewerberinnen und Bewerber genau verstehen, wie sich ihr Lohn zusammensetzt.
Transparenz bedeutet:
- Der Stundenlohn ist verständlich erklärt.
- Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn sind klar ersichtlich.
- Abzüge werden nachvollziehbar ausgewiesen.
- Der anwendbare GAV wird korrekt berücksichtigt.
- Fragen zur Lohnabrechnung werden offen beantwortet.
- Kandidatinnen und Kandidaten wissen vor dem Einsatz, womit sie rechnen können.
Genau hier sind die Partnerbüros von fachkraft.ch besonders wichtig. STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG verbinden persönliche Beratung mit regionaler Marktkenntnis. Sie kennen die Anforderungen der Betriebe und können Fachkräften verständlich erklären, welche Lohnbestandteile, GAV-Regeln und Abzüge bei einem Temporäreinsatz relevant sind.
Für Fachkräfte im Handwerk, Bau, in der Industrie, Logistik und Gebäudetechnik schafft diese Transparenz Vertrauen. Für Unternehmen sorgt sie für professionelle Abläufe, klare Kommunikation und faire Zusammenarbeit mit temporären Mitarbeitenden.
Temporärlohn nach Branche: Wo gibt es gute Chancen?
Der Temporärlohn unterscheidet sich je nach Branche und Qualifikation. Besonders gute Chancen haben Fachkräfte dort, wo praktische Erfahrung, Zuverlässigkeit und technische Fähigkeiten stark gefragt sind.
Bau und Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe sind Fachkräfte für Hochbau, Tiefbau, Schalung, Betonarbeiten, Umbauten und Sanierungen gefragt. Wer Erfahrung auf Baustellen mitbringt, körperlich belastbar ist und sauber arbeitet, hat gute Chancen auf attraktive Temporärstellen.
Typische Berufe:
- Maurer
- Bauarbeiter
- Schalungsbauer
- Betonwerker
- Vorarbeiter
- Kranführer
- Baumaschinenführer
Handwerk und Ausbau
Im Handwerk zählen Erfahrung, saubere Ausführung und Zuverlässigkeit. Temporärstellen können hier auch ein guter Einstieg in eine Festanstellung sein.
Typische Bereiche:
- Malergewerbe
- Gipserarbeiten
- Schreinerei
- Holzbau
- Metallbau
- Gartenbau
- Gebäudehülle
Industrie und Produktion
In der Industrie sind Fachkräfte für Montage, Maschinenbedienung, Anlagenbau, Metallbearbeitung, Fertigung und Qualitätssicherung gefragt.
Typische Berufe:
- Polymechaniker
- Produktionsmitarbeiter
- Anlagen- und Apparatebauer
- Metallbauer
- Schlosser
- CNC-Mitarbeitende
- Montagemitarbeitende
Logistik
In der Logistik spielt Temporärarbeit eine wichtige Rolle, etwa bei saisonalen Spitzen, Lagerarbeiten oder kurzfristigem Personalbedarf.
Typische Tätigkeiten:
- Kommissionierung
- Wareneingang und Warenausgang
- Staplerfahren
- Verpackung und Versand
- Lagerbewirtschaftung
- interne Transporte
Gebäudetechnik
Die Gebäudetechnik ist ein stark nachgefragter Bereich. Fachkräfte in Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima und Elektro haben auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gute Perspektiven.
Typische Berufe:
- Sanitärinstallateur
- Heizungsinstallateur
- Lüftungsmonteur
- Elektroinstallateur
- Montageelektriker
- Servicetechniker
- Gebäudetechniker
Vorteile von Temporärarbeit für Fachkräfte
Temporärarbeit kann für Fachkräfte sehr attraktiv sein, besonders dann, wenn der Lohn fair ist und die Abrechnung transparent erfolgt.
Wichtige Vorteile sind:
- schneller Einstieg in eine neue Stelle
- flexible Einsatzmöglichkeiten
- Chance auf Festanstellung durch Try & Hire
- Einblick in verschiedene Unternehmen
- regionale Einsätze in der Nähe
- Lohn gemäss GAV und gesetzlichen Vorgaben
- persönliche Betreuung durch regionale Partnerbüros
- Möglichkeit zur Weiterbildung über temptraining
swissstaffing nennt als Vorteile der Temporärarbeit unter anderem Unterstützung bei der Stellensuche, bessere Chancen auf Festanstellung, soziale Sicherheit und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Weiterbildung für Temporärarbeitende: temptraining nutzen
Ein wichtiger Vorteil der Temporärarbeit ist die Möglichkeit zur subventionierten Weiterbildung. Wer dem GAV Personalverleih untersteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an Weiterbildung erhalten.
temptraining nennt als Voraussetzung, dass Temporärarbeitende in den vergangenen 12 Monaten mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet haben.
Gemäss tempservice können Temporärarbeitende nach 88 Stunden ein Gesuch stellen. Im Maximum sind bis zu CHF 5000 für Weiterbildung möglich. Unterstützt werden zum Beispiel Sprachkurse, Schulungen für Arbeitssicherheit oder fachliche Weiterbildungen.
Für Fachkräfte kann das ein grosser Vorteil sein. Weiterbildungen, Sicherheitskurse, Sprachkurse oder fachliche Qualifikationen können die Chancen auf bessere Einsätze und höhere Löhne verbessern.
Rechtliche Sicherheit: AVG, Bewilligung und seriöse Personalverleiher
Temporärarbeit ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz AVG regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Wer gewerbsmässig Arbeitnehmende anstellt und sie Kundenbetrieben für Einsätze zur Verfügung stellt, benötigt eine entsprechende Bewilligung.
Für Bewerberinnen und Bewerber ist deshalb wichtig:
- mit seriösen Personaldienstleistern zusammenarbeiten
- auf klare Verträge achten
- Lohnbestandteile prüfen
- GAV und Mindestlohn berücksichtigen
- bei Unklarheiten nachfragen
- Lohnabrechnungen kontrollieren
- auf transparente Kommunikation achten
fachkraft.ch arbeitet mit regionalen Partnerbüros zusammen, die den Schweizer Arbeitsmarkt, die Branchen und die Anforderungen der Unternehmen kennen.
So prüfen Sie, ob Ihr Temporärlohn fair ist
Wer einen Temporärlohn beurteilen möchte, sollte nicht nur den Stundenlohn anschauen. Wichtig ist das Gesamtbild.
Prüfen Sie insbesondere:
- Welche Tätigkeit übe ich aus?
- Bin ich gelernt, angelernt oder ungelernt?
- Welcher GAV gilt für meinen Einsatz?
- In welcher Region arbeite ich?
- Ist der 13. Monatslohn separat ausgewiesen?
- Sind Ferien und Feiertage korrekt aufgeführt?
- Welche Abzüge werden gemacht?
- Gibt es Spesen oder Zulagen?
- Ist die Lohnabrechnung verständlich?
- Wurde mir der Lohn vor dem Einsatz klar erklärt?
Für die Prüfung von Mindestlöhnen kann der Mindestlohnrechner von tempdata hilfreich sein. tempservice verweist für Branchen und Qualifikationen auf die entsprechenden Informationen und Tools.
Warum fachkraft.ch für Temporärjobs eine gute Anlaufstelle ist
fachkraft.ch ist auf Fachkräfte aus Handwerk, Bau, Industrie, Logistik und Gebäudetechnik ausgerichtet. Dadurch finden Bewerberinnen und Bewerber Stellen, die zu ihrer Erfahrung und Qualifikation passen.
Die Vorteile von fachkraft.ch:
- Stellenangebote in handwerklichen und technischen Berufen
- Temporärjobs, Try & Hire und Festanstellungen
- regionale Partnerbüros mit Marktkenntnis
- persönliche Beratung durch STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG
- klare Branchenstruktur
- einfache Online-Bewerbung
- Unterstützung bei passenden Einsätzen
- transparente Informationen zu Lohn und Einsatz
- regionale Ansprechpartner in der Deutschschweiz
fachkraft.ch verbindet digitale Stellensuche mit persönlicher Betreuung durch regionale Partnerbüros. Die Plattform richtet sich an Fachkräfte aus Bau, Handwerk, Industrie und Gewerbe.
Regionale Nähe durch STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG
Der Temporärlohn kann regional unterschiedlich ausfallen. In wirtschaftlich starken Regionen wie Zürich, Aargau, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Zug, Winterthur, Baden, Frauenfeld, Sursee und Oftringen besteht regelmässig Bedarf an qualifizierten Fachkräften.
Die Partnerbüros von fachkraft.ch sorgen dafür, dass Bewerberinnen, Bewerber und Unternehmen nicht nur online verbunden werden, sondern auch persönliche Ansprechpartner in der Region haben.
fachkraft.ch nennt Partnerbüros in Luzern, Oftringen, Zürich, Sursee, Winterthur, St. Gallen, Baden, Zug und Frauenfeld.
STA Jobs
STA Jobs ist über fachkraft.ch insbesondere mit folgenden Standorten verbunden:
- Luzern
- Oftringen
- Zürich
STA Jobs ist eine wichtige Anlaufstelle für Fachkräfte aus Handwerk, Bau, Industrie und technischen Berufen. Bewerberinnen und Bewerber profitieren von persönlicher Beratung, passenden Temporärstellen, Try-&-Hire-Möglichkeiten und Unterstützung bei Fragen rund um Lohn, Einsatz und Bewerbung.
Stellentreff AG
Stellentreff AG ist über fachkraft.ch insbesondere mit folgenden Standorten verbunden:
- Sursee
- Winterthur
- St. Gallen
Stellentreff AG bringt regionale Nähe in der Zentralschweiz, Ostschweiz und im Raum Zürich / Winterthur ein. Für Fachkräfte bedeutet das kurze Wege, persönliche Beratung und Zugang zu passenden Temporär- und Dauerstellen im handwerklichen und industriellen Bereich.
Stellenpartner AG
Stellenpartner AG ist über fachkraft.ch insbesondere mit folgenden Standorten verbunden:
- Baden
- Zug
- Frauenfeld
Stellenpartner AG unterstützt Fachkräfte und Unternehmen in Regionen mit starker Nachfrage nach qualifiziertem Personal. Besonders für Temporärarbeit, Try & Hire und Feststellenvermittlung ist die regionale Marktkenntnis ein grosser Vorteil.
Wichtige Links zum Temporärlohn
Für Bewerberinnen, Bewerber und Unternehmen sind folgende Seiten besonders hilfreich:
- Stellenangebote auf fachkraft.ch
Aktuelle Temporärstellen, Try-&-Hire-Angebote und Festanstellungen in der Schweiz. - Bewerbung über fachkraft.ch
Direkte Bewerbung für Fachkräfte aus Handwerk, Bau, Industrie, Logistik und Gebäudetechnik. - Stellenmeldung für Unternehmen
Für Betriebe, die qualifizierte Fachkräfte suchen. - Payrolling über fachkraft.ch
Informationen zur administrativen Abwicklung über Partnerbüros, inklusive Lohnverwaltung und GAV-konformer Abrechnung. - Partnerbüros von fachkraft.ch
Übersicht der regionalen Partnerbüros wie STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG. - STA Jobs
Stellenvermittlung für Handwerk und Industrie mit regionaler Beratung. - GAV Personalverleih beim SECO
Offizielle Informationen zur Allgemeinverbindlicherklärung und Gültigkeit des GAV Personalverleih. - GAV Personalverleih bei swissstaffing
Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag, zur Temporärbranche und zu den Sozialpartnern. - tempservice und temptraining
Informationen zu GAV Personalverleih, Weiterbildung und Unterstützung für Temporärarbeitende. - tempdata Mindestlohnrechner
Hilfreich zur Prüfung von Mindestlöhnen nach Branche, Qualifikation und Einsatz.
Fazit: Temporärlohn sollte fair, transparent und GAV-konform sein
Der Temporärlohn in der Schweiz ist klarer geregelt, als viele denken. Entscheidend sind der anwendbare GAV, die Qualifikation, die Branche, die Region und die konkrete Tätigkeit. Wer temporär arbeitet, sollte seinen Stundenlohn, die Ferienentschädigung, den 13. Monatslohn, Feiertage und Abzüge verstehen.
Für Fachkräfte im Handwerk, Bau, in der Industrie, Logistik und Gebäudetechnik ist fachkraft.ch eine passende Anlaufstelle. Die Plattform verbindet offene Stellen mit regionaler Beratung durch starke Partnerbüros wie STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG.
Diese Partnerbüros stehen für persönliche Betreuung, regionale Marktkenntnis und transparente Informationen rund um Lohn, Temporärarbeit, Festanstellung und Try & Hire. In vielen Einsätzen liegen die bezahlten Löhne deutlich über den reinen GAV-Basislöhnen, besonders bei qualifizierten Fachkräften mit Erfahrung.
Wer eine neue Stelle sucht, sollte deshalb nicht nur auf den Lohn achten, sondern auch auf Beratung, Fairness, klare Abrechnung und einen seriösen Ansprechpartner.
Jetzt passende Temporärjobs und Festanstellungen auf fachkraft.ch entdecken.
FAQ zum Temporärlohn in der Schweiz
Wie hoch ist der Temporärlohn in der Schweiz?
Der Temporärlohn hängt von Beruf, Qualifikation, Branche, Region, Einsatzbetrieb und GAV ab. Gelernte Fachkräfte verdienen in der Regel mehr als ungelernte Mitarbeitende. Zusätzlich können Ferien, Feiertage und der 13. Monatslohn separat ausgewiesen werden.
Gibt es einen Mindestlohn für Temporärarbeit?
Ja, je nach Einsatz gelten Mindestlöhne aus dem GAV Personalverleih, aus einem Branchen-GAV, einem Normalarbeitsvertrag oder aus kantonalen beziehungsweise kommunalen Mindestlohnregelungen. Verbindlich ist immer die konkrete Prüfung des Einsatzes.
Was ist der GAV Personalverleih?
Der GAV Personalverleih ist der Gesamtarbeitsvertrag für die Temporärbranche in der Schweiz. Er regelt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage, Sozialleistungen und Weiterbildung. Gemäss SECO gilt er aktuell schweizweit bis 31.12.2027.
Wird der 13. Monatslohn bei Temporärarbeit bezahlt?
Bei Temporärarbeit wird der 13. Monatslohn häufig anteilig berücksichtigt und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Die genaue Darstellung hängt vom Vertrag und der Lohnabrechnung ab.
Werden Ferien beim Temporärlohn ausbezahlt?
Ferien werden bei Temporärarbeit häufig als Ferienentschädigung ausgewiesen. Wichtig ist, dass die Ferienentschädigung klar und nachvollziehbar auf der Lohnabrechnung erscheint.
Welche Abzüge gibt es beim Temporärlohn?
Typische Abzüge sind AHV, IV, EO, ALV, Nichtberufsunfallversicherung, berufliche Vorsorge, Krankentaggeldversicherung, GAV-Beiträge und gegebenenfalls Quellensteuer. Welche Abzüge konkret gelten, hängt von Einsatzdauer, Vertrag, Alter, Lohnhöhe und persönlicher Situation ab.
Wo kann ich den Mindestlohn prüfen?
Der Mindestlohn kann über die GAV-Datenbank beziehungsweise den Mindestlohnrechner von tempdata geprüft werden. Entscheidend sind Branche, Einsatzbetrieb, Qualifikation, Region und Tätigkeit.
Zahlen die Partnerbüros von fachkraft.ch höhere Löhne als der GAV-Mindestlohn?
Die GAV-Basislöhne sind Mindest- beziehungsweise Orientierungswerte. Die Partnerbüros von fachkraft.ch – STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG – stehen für faire und marktgerechte Löhne. In vielen Einsätzen werden deutlich höhere Löhne bezahlt, besonders bei qualifizierten Fachkräften, Erfahrung und hoher Nachfrage.
Warum sind die Partnerbüros von fachkraft.ch beim Temporärlohn wichtig?
Die Partnerbüros von fachkraft.ch kennen den regionalen Arbeitsmarkt und die Anforderungen der Einsatzbetriebe. Sie helfen Bewerberinnen und Bewerbern, passende Stellen zu finden, Lohnfragen zu klären und die Zusammensetzung des Temporärlohns besser zu verstehen.
Welche Partnerbüros gehören zu fachkraft.ch?
Zu den Partnerbüros von fachkraft.ch gehören unter anderem STA Jobs, Stellentreff AG und Stellenpartner AG. Sie sind in verschiedenen Regionen der Deutschschweiz präsent und unterstützen Fachkräfte sowie Unternehmen bei Temporärstellen, Festanstellungen, Try & Hire und Personalfragen.
Welche Rolle spielt STA Jobs?
STA Jobs unterstützt Fachkräfte und Unternehmen insbesondere in den Regionen Luzern, Oftringen und Zürich. Der Fokus liegt auf Handwerk, Industrie, Temporärstellen, Try & Hire, Dauerstellenvermittlung und Payrolling.
Welche Rolle spielt Stellentreff AG?
Stellentreff AG ist ein regionaler Partner von fachkraft.ch mit Standorten wie Sursee, Winterthur und St. Gallen. Das Unternehmen unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber bei Temporär- und Dauerstellen im handwerklichen und industriellen Umfeld.
Welche Rolle spielt Stellenpartner AG?
Stellenpartner AG ist ein Partnerbüro von fachkraft.ch mit Standorten wie Baden, Zug und Frauenfeld. Das Unternehmen bringt regionale Marktkenntnis ein und unterstützt Bewerberinnen, Bewerber und Unternehmen bei passenden Stellen- und Personallösungen.
Ist Temporärarbeit im Bau und Handwerk gut bezahlt?
Temporärarbeit im Bau und Handwerk kann attraktiv bezahlt sein, besonders für gelernte und erfahrene Fachkräfte. Entscheidend sind Qualifikation, Erfahrung, Einsatzbetrieb, Region und GAV. Gute Temporärbüros erklären den Lohn transparent und prüfen die GAV-Konformität.
Kann Temporärarbeit zu einer Festanstellung führen?
Ja. Viele Temporäreinsätze dienen als Einstieg in ein Unternehmen. Besonders Try & Hire kann eine gute Möglichkeit sein, einen Betrieb kennenzulernen und später in eine Festanstellung zu wechseln.
Bekomme ich als Temporärarbeitender Unterstützung für Weiterbildung?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. temptraining unterstützt Temporärarbeitende, die dem GAV Personalverleih unterstehen. Voraussetzung sind mindestens 88 Stunden Temporärarbeit in den vergangenen 12 Monaten; maximal sind bis zu CHF 5000 Weiterbildungsbeiträge möglich.
